Anschlussfinanzierungsklausel
Eine Klausel im Darlehensvertrag, die den Kreditnehmer verpflichtet, das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung zu einem bestimmten Zinssatz zu verlängern.
Eine Klausel im Darlehensvertrag, die den Kreditnehmer verpflichtet, das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung zu einem bestimmten Zinssatz zu verlängern.